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Ihre Anwälte bei Problemen im Verkehrsrecht in Witten

Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich des Straßenverkehrsrechts 

  • Haben Sie eine Verwarnung erhalten oder einen Bußgeldbescheid, der Ihrer Ansicht nach nicht angemessen ist?
  • Droht Ihnen möglicherweise der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis?
  • Hatten Sie einen Verkehrsunfall und Ihr Fahrzeug wurde beschädigt oder Sie sogar verletzt?

Dann ist eine anwaltliche Beratung für Sie unerlässlich. Wir beraten Sie und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Behörden und vor Gericht.

Wann sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten?

Unsere Mandanten kontaktieren uns meistens nach Zugang einer Verwarnung oder eines Bußgeldbescheides, z.B. wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einer Abstandsunterschreitung, eines Fahrverbots oder der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass Bußgeldbescheide oft fehlerhaft sind. Daher raten wir Ihnen: Lassen Sie vor der Zahlung den Bußgeldbescheid durch uns überprüfen.

Wir sind auch bei Straftaten im Straßenverkehr, wie Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) oder dem Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Ihre Ansprechpartner.

Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die Schadensabwicklung eines Verkehrsunfalls (Schadenersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Verdienstausfall etc.).

Wichtiges zum Thema Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen der Entziehung der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot. Letzteres kann zwischen einem Monat und sechs Monaten dauern und wird von Strafgerichten oder Bußgeldstellen verhängt. Wohingegen der Entzug des Führerscheins durch die Strafgerichte und Straßenverkehrsbehörden erfolgt. Abgesehen von einer Geldbuße oder Geldstrafe kann ein Fahrverbot als zusätzliche Maßnahme verhängt werden.

Für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist entscheidend, ob der Fahrer für die Teilnahme am Straßenverkehr ungeeignet ist. Als Beispiele hierfür können sowohl strafrechtliche Verfehlungen, wie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahrerflucht als auch gesundheitliche Einschränkungen, welche das sichere Fahren ausschließen, gelten.

Unser Ziel ist es, die Dauer des Fahrverbots kurz zu halten oder sogar zu verhindern bzw.  eine Entziehung der Fahrerlaubnis möglichst abzuwenden.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei!

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