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Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Witten

Wir unterstützen Betriebsräte, Personalräte und MAVen bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte!

Auf der Grundlage langjähriger Erfahrung beraten wir Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen und begleiten diese bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite bei dem Abschluss von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen.  Auch bei Verhandlungen von Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen werden wir als Sachverständige gem. §§ 80 Abs. 3, 111 BetrVG hinzugezogen. Ebenso unterstützen wir Schwerbehindertenvertretungen in ihrer Arbeit.

Ist ein Betriebsrat gewählt, sollten Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten

Häufig gibt es hier jedoch Probleme, weil das Gremium nicht rechtzeitig sowie umfassend zur Erfüllung seiner Aufgaben durch den Arbeitgeber informiert wird, der Arbeitgeber mit dem Gremium nicht „auf Augenhöhe“ verhandelt und insbesondere die gesetzlich verbrieften Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nicht beachtet werden.

Zur Durchsetzung ihrer Rechte vertreten wir Betriebsräte in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, Personalräte in Beschlussverfahren vor den Verwaltungsgerichten und MAVen in den Schlichtungsverfahren bzw. kirchengerichtlichen Verfahren.

Auf Betriebsratsseite sind wir als Beisitzer in Einigungsstellen tätig

Seit vielen Jahren schulen wir Betriebsräte zu den Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts. Entsprechende Seminare bieten wir für Personalräte und MAVen an. Näheres dazu finden Sie unter Seminare

Engagiert und durchsetzungsstark unterstützen wir Ihr Gremium bei seiner wichtigen Arbeit.

Sie erreichen uns telefonisch unter der Telefonnummer 02302 / 978940, per E-Mail oder bequem über unser Kontaktformular.

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