Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Seminare für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen

Wir schulen seit Jahren erfolgreich Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen praxisbezogen zu den Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts (BetrVG, BPersVG, LPVG etc.) sowie zu den Grundlagen des Individualarbeitsrechts. Weiter bieten wir auf Anfrage Schulungen zu Spezialthemen an, die gerade im Betrieb aufkommen und zu denen das jeweilige Gremium Kenntnisse benötigt. 

Wir schulen Wahlvorstände zu allen Wahlverfahren nicht nur in den turnusmäßigen Wahljahren, sondern bei Bedarf auch außer der Reihe. 

Schulungen und Workshops können je nach Wunsch durchgeführt werden:

  • bei Ihnen im Betrieb
  • in unserem Seminarraum in der Kanzlei oder aber 
  • an einem anderen, vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Raum.

 Zu allen Themen erhalten die Teilnehmer aktuelle Schulungsunterlagen.

Grundlagenschulungen bieten wir entweder kompakt in zwei Tagen oder aber verteilt auf drei Tage an, so z.B. Betriebsverfassungsrecht I, Betriebsverfassungsrecht II sowie Betriebsverfassungsrecht III. Ebenso Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II.

Wahlvorstandsschulungen führen wir als Tagesschulung oder aber als Schulung über zwei Tage durch. 

Übersicht der regelmäßig durchgeführten (Grundlagen-) Schulungen für Betriebsräte gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG:

  • Betriebsverfassungsrecht I
  • Betriebsverfassungsrecht II
  • Betriebsverfassungsrecht III
  • Betriebsverfassungsrecht IV
  • Betriebsverfassungsrecht Kompakt: Teil I
  • Betriebsverfassungsrecht Kompakt: Teil II
  • Arbeitsrecht I
  • Arbeitsrecht II
  • Kündigungsschutz 
  • Wahlvorstandsschulungen (Betriebsrat / Schwerbehindertenvertretung)

Kosten für Schulungen gem. § 37 Absatz 6 BetrVG hat der Arbeitgeber zu tragen.

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich ein auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot erstellen.

Die nächste Veranstaltung findet statt vom 07. Oktober 2024 bis 11. Oktober 2024 in Eckernförde (Ostsee), Stadthotel Eckernförde

Seminarthemen:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung neuer Technologien


Neues zu Vergütungsansprüchen (freigestellter)
Betriebsratsmitglieder


Schutz der Rechte von Beschäftigten und das
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)


Neue Entwicklungen bei Leiharbeit und Fremdpersonaleinsatz


Aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, insbes. des
Bundesarbeitsgerichts
unter Berücksichtigung der betrieblichen und betrieblich
möglichen Fallgestaltungen

07. Okt. 2024 bis 11. Okt. 2024, Eckernförde (Ostsee), Stadthotel Eckernförde

Seminarbeginn:  Montag, Anreise Sonntag   ·   Seminarende:  Freitag, 13.00 Uhr

Seminarkosten voraussichtlich

(ohne Übernachtung und Verpflegung): € 1.290,00 zzgl. USt. (€ 245,10), also € 1.535,10

Halbpensionspauschale (Hotelkosten)

Übernachtung mit Frühstück und Abendessen (ohne Mittagessen)

dazu auch Pausenimbiss und Tagungsgetränke: voraussichtlich € € 187,00 pro Tag x 5 = € 935,00

4x Mittagessen à € 29,75 (25,00 zzgl. USt.), wird zzgl. mit den Seminarkosten erhoben

bitte beachten:

Die Abrechnung der Hotelkosten ist von jedem Teilnehmer selbst während der Seminarveranstaltung unmittelbar mit dem Hotel vorzunehmen.

Die Anmeldung zur Seminarteilnahme sollte möglichst frühzeitig erfolgen,

Bei hoher Anmeldezahl entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungseingänge über die Teilnahmemöglichkeit.

Die Seminarteilnahme ist nur bei gleichzeitiger Buchung des Tagungshotels möglich.

Nur so ist ein ungestörter Seminarablauf in Eckernförde gewährleistet.

Die Buchung eines Hotelzimmers nebst Halbpensionspauschale ist von den Seminarteilnehmern selbst im Hotel vorzunehmen unter Bezugnahme auf das reservierte Zimmerkontingent zur Seminarveranstaltung zu o.g. Konditionen.

Sollten Sie aktuellen Schulungsbedarf zu speziellen Themen haben, die von uns in unseren turnusmäßig angebotenen Veranstaltungen nicht behandelt werden, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. 

Die Seminarinhalte können Ihren Wünschen angepasst werden.

Zum Seitenanfang