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Ihre Anwälte für Problemstellungen im Sozialrecht in Witten

Wir beraten und vertreten Sie umfassend in sämtlichen Bereichen des Sozialrechts im Rahmen des Widerspruchs- und Einspruchsverfahrens gegenüber der Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie im Rahmen sämtlicher gerichtlicher Verfahren und Instanzen.

Wir überprüfen Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide sowie Rückforderungsbescheide und erheben – falls erforderlich – Widerspruch bzw. Klage. Sofern keine Rechtsschutzversicherung hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten eintritt, besteht ggf. ein Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe. Sprechen Sie uns an.

Beachten Sie, dass Bescheide der Sozialträger, wie Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung etc. regelmäßig nur innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang bei Ihnen mit Rechtsmitteln angegriffen werden können.

An den Schnittstellen zwischen Arbeit und den sozialrechtlichen Sicherungssystemen beraten und vertreten wir Sie kompetent und zuverlässig

Insbesondere durch längere Krankheit im Arbeitsverhältnis erwachsen vielfältige Probleme. Nach sechs Wochen endet regelmäßig der Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind angewiesen auf Krankengeld. Dieses wird längstens 72 Wochen durch die Krankenkasse gezahlt.  Ggf. besteht nach der sog. Aussteuerung noch die Möglichkeit, eine Zeit lang Arbeitslosengeld I bei Krankheit zu beziehen. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze für den abschlagsfreien Bezug von Altersrente fehlen oft noch viele Jahre.

Bei Anerkennung einer Schwerbehinderung kann eher abschlagsfrei Rente bezogen werden. Häufig wird durch das Versorgungsamt zunächst nicht der erforderliche Grad der Behinderung (GdB) von 50, sondern nur ein geringerer Grad anerkannt. Eventuell ist auch eine Überbrückung durch Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente möglich. Probleme ergeben sich, wenn Pflegedürftigkeit eintritt, jedoch kein oder ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt wird oder bei Krankheit beantragte Hilfsmittel und Therapien durch die Krankenkasse abgelehnt werden. 

Droht eventuell eine Sperre beim Arbeitslosengeld I-Bezug durch die Agentur für Arbeit infolge einer verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes, nach Eigenkündigung oder Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags? 

Schwerpunkte und Themen unserer Anwaltstätigkeit im Sozialrecht sind:

Im Sozialversicherungsrecht: 

  • gesetzliche Krankenversicherung (Krankengeld, Beiträge, Hilfsmittel, Heilmittel, etc.)
  • gesetzliche Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Altersrente, etc.)
  • gesetzliche Pflegeversicherung (Anerkennung Pflegegrad, etc.)
  • gesetzliche Unfallversicherung (Anerkennung und Leistungen bei Arbeitsunfall, Berufskrankheit) 
  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I: Sperrzeit, Ruhen, Arbeitsförderung, etc.)

Im Schwerbehindertenrecht:

  • Grad der Behinderung (Neufeststellungsverfahren, Herabstufungen, etc.)
  • Anerkennung von Merkzeichen (G,aG,B,H,RF und Bl)
  • Schwerbehinderung und Arbeitsverhältnis, Kündigungsschutz, Zustimmungsverfahren vor dem Inklusionsamt/LWL 
  • Teilhabeleistungen

Grundsicherungsleistungen:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) – Bürgergeld (vormals Hartz IV) 
  • Sozialhilferecht (SGB XII)

Bei uns erhalten Sie zeitnah einen Termin für ein Beratungsgespräch: telefonisch unter 02302 978940 oder bequem über unser Kontaktformular.

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