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Ihre Anwälte bei Problemen im Strafrecht in Witten

Wenden Sie sich an unsere Kanzlei!

Haben Sie eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung erhalten? Wurde Ihnen ein Haftbefehl zugestellt? Wurden Ihre Privat- oder Geschäftsräume oder Ihr Fahrzeug durchsucht?

Wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt. Die Kanzlei Rechtsanwälte Blömke ● Platte ● Liebig in Witten steht Ihnen zur Seite, wenn Ihnen eine dieser Straftaten vorgeworfen wird: 

  • Körperverletzung
  • Verleumdung
  • Nötigung
  • Beleidigung
  • Urkundenfälschung
  • Betrug
  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)

Was sind die Aufgaben eines Anwalts im Bereich Strafrecht?

Sofern Sie einer Straftat verdächtigt werden, raten wir Ihnen dringend, so bald wie möglich einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Sie während des ganzen Verfahrens unterstützt. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern. Wenn Sie noch keinen Rechtsanwalt beauftragt haben, sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

Wir sind als Strafverteidiger tätig. Wenn ein Beschuldigter noch keinen eigenen Anwalt hat, wird ihm ggf. ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Unsere Aufgabe besteht darin, Sie in allen Phasen des Verfahrens zu beraten, zu verteidigen und die Akten einzusehen, um eine wirksame Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Unser Ziel ist es, eine möglichst milde Strafe zu erwirken, auch wenn die Schuld bereits nachgewiesen ist.

Weitere wichtige Fragen und Antworten zum Strafrecht:

Wer übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten im Strafrecht?

Bei einer Verurteilung trägt der Angeklagte die Kosten seines Verteidigers, Gerichtskosten und ggf. auch die Kosten des Nebenklägers. Im Falle eines Freispruchs werden die Kosten vom Staat übernommen.

Wer trägt die Beweislast im Strafverfahren?

Es ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden, den Sachverhalt in einem Strafprozess zu ermitteln und die Tat nachzuweisen.

Muss einer Vorladung Folge geleistet werden?

Wenn die Polizei Sie als Beschuldigten zu einer Vernehmung lädt, müssen Sie nicht erscheinen. Dagegen sind Sie zum Erscheinen verpflichtet, wenn Sie vor den Richter oder einen Staatsanwalt geladen werden. In jedem Fall ist es sinnvoll, einen Verteidiger hinzuzuziehen.
Wenn Sie einen Verteidiger benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf - telefonisch, per E-Mail oder mithilfe unseres Kontaktformulars.

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